BAföG

BAföGBAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildunsgförderungsgesetz und dabei handelt es sich um ein Gesetz, das Studenten und Schülern bei der Finanzierung ihrer Ausbildung helfen soll. Als Student oder Schüler erhält man eine finanzielle monatliche Unterstützung, die man nach Abschluss des Studiums zu besonders attraktiven Bedingungen zum Teil zurück zahlt. Nicht nur Studenten in Vollzeit haben Anspruch auf eine Förderung durch BAföG, sondern auch Studenten, die ein Fernstudium absolvieren. In diesem Fall gibt es einige Sonderregelungen.

Ein Fernstudium finanzieren

Egal ob ein Fernstudium in Vollzeit oder in Teilzeit oder auch neben der beruflichen Tätigkeit absolviert wird, ist es mit Kosten verbunden. Viele Fernunis erheben hohe Einschreibegebühren oder monatliche Gebühren. Wer seine berufliche Tätigkeit zurückschraubt, um das Fernstudium erfolgreich zu verfolgen, der hat oft mit finanziellen Einbußen zu kämpfen, denn Wohnung, Nahrungsmittel und alle anderen alltäglichen Ausgaben müssen trotzdem bestritten werden.

Während eines Fernstudiums kann also das BAföG sehr gelegen kommen. Es muss bei der entsprechenden Bundesbehörde beantragt werden. In den Formularen muss die Einkommenssituation genau beschrieben werden. Jemand, der über ein genügend großes Einkommen verfügt, kein Recht auf BAföG hat. In der Regel sind also Studenten, die neben ihren Job ein Fernstudium am Abend und am Wochenende in Onlinekursen absolvieren, von der Förderung ausgeschlossen, weil sie ein geregeltes Einkommen beziehen. Auch verheiratete Studenten, deren Partner ein ausreichend großes Einkommen beziehen, erhalten keine Förderung. In manchen Fällen spielt auch das Vermögen oder Einkommen der Eltern eine Rolle. In den Formularen zur Beantragung des BAföG muss also auch die finanzielle Situation von Eltern und Ehepartnern angegeben werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Es gibt ein Höchstalter für die Beantragung: der Antragsteller darf das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (für Masterstudiengänge ist die Förderung bis zum 35. Geburtstag möglich). Wer bereits einen Abschluss an einer Hochschule hat, kann keine Förderung mehr beantragen. Dies ist nur bei einem Erststudium möglich, wobei aber ein Masterstudiengang, der auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut, eine Ausnahme bildet und trotzdem förderfähig ist.

Bei einem Fernstudium ist zu beachten, dass die Förderung für maximal ein Jahr gewährt wird. Die Zusschüsse variieren von Student zu Student, weil der Bedarf an Förderung immer individuell ermittelt wird. In vielen Fällen wird auch das Einkommen eines eventuellen Ehepartners oder der Eltern angerechnet, was sich auf die Höhe der BAföG-Bezüge auswirken kann.

Der aktuelle Höchstsatz des BAföG beträgt 735 Euro pro Monat. Dieser wird Studenten gewährt, deren Vermögen geringer als 7.200 Euro ist und die weder durch ihren Ehepartner noch durch ihre Eltern unterstützt werden können. Sonderregelungen bestehen für das sogenannte Meister-BAföG, welches für Handwerker gedacht ist, die ihren Meister machen wollen.

Hilfreiche Förderung vom Staat

In vielen Situationen kann die Förderung nach dem BAföG eine enorme Hilfe für den einzelnen Studenten sein. Da die Zuschüsse nach dem Studium nur zum Teil und in angenehmen Raten zu sehr geringen Zinsen zurückgezahlt werden müssen, ist diese Art der Studienfinanzierung finanziell gesehen die attraktivste. Wer also die Möglichkeit hat, BAföG zu beziehen, der sollte sie nutzen und sich vollständig auf sein Studium konzentrieren.