Staatlich geprüfter Übersetzer(in)

Staatlich geprüfter Übersetzer(in)Wer staatlich geprüfter Übersetzer werden möchte, muss zunächst Sprachkenntnisse auf C1-Niveau vorweisen. Mittels Fernstudium wird nach dem Abschluss das Niveau C2 erreicht, mit dem Sie viele Chancen haben. Das kann sowohl in Unternehmen, aber auch bei Medien, in Ministerien und anderen Einrichtungen sein. Neben dem sprachlichen Wissen beinhaltet das Fernstudium als staatlich geprüfter Übersetzer auch spezifisches Wissen über die jeweilige Kultur.

Übersetzt wird nicht nur aus dem Deutschen in die jeweils gewählte Fremdsprache, sondern auch andersherum. Die Übungen müssen zeitlich begrenzt und ohne Hilfsmittel absolviert werden, damit die Vorbereitung auf den Beruf als Übersetzer perfekt gelingt.

Einige Akademien bieten zusätzlich Präsenz-Seminare, bei dem Sie Ihr fachliches Wissen vertiefen und sich auf die Prüfungen vorbereiten können. Neben der reinen Vermittlung Sprachen werden Texte analysiert und übersetzt. Das betrifft sowohl allgemeinsprachliche, als auch wirtschaftliche Texte. Sie bewegen sich fast auf muttersprachlichem Niveau, lesen flüssig und lernen, sich an wirtschaftlichen und anderen fachlichen Gesprächen zu beteiligen.

Während die Bezeichnung „Übersetzer“ nicht geschützt ist, wird der Titel „staatlich geprüfter Übersetzer“ erst nach der bestandenen Prüfung erteilt und ist entsprechend geschützt. Die Prüfung und deren Ablauf regelt eine Richtlinie der KMK. Sie besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil, ebenso ist eine fundierte Allgemeinbildung über das Land nachzuweisen.